Die kirchliche Anerkennung

Der zuständige Bischof von Grenoble, Philibert de Bruillard, veranlasste eine "genaue und strenge Prüfung des Ereignisses, der Zeugen, der Botschaft und ihres Widerhalls" und sprach zum fünften Jahrestag, dem 19. September 1851, in einem Hirtenschreiben die offizielle Anerkennung aus.

Der entscheidende Satz darin: "Wir erklären, dass die Erscheinung der Allerseligsten Jungfrau... in der Pfarrei La Salette... am 19. September 1846... alle Merkmale der Echtheit aufweist und dass die Gläubigen berechtigt sind, sie als unzweifelhaft und sicher anzunehmen."

Die kirchliche Anerkennung der Erscheinung löste in Frankreich eine Welle der Begeisterung aus. Zu Tausenden kamen sie aus allen Gegenden, stiegen auf mühsamen Pfaden den Berg hinauf, suchten bei der "Weinenden Mutter" Trost und Hilfe. In den Annalen des Heiligtums sind auch Aufsehen erregende Bekehrungen und Heilungen verzeichnet.