Gründung der Ordensgemeinschaft

Von einem Team aus Diözesanmissionaren.....
 
Während der Jahre, in denen die Untersuchung über das Ereignis von La Salette geduldig fortgeführt wurde, reifte in Mgr. de Bruillard ein Vorhaben, das ihm sehr am Herzen lag:
die Gründung einer Körperschaft von Diözesanpriestern. Schon vor der Anerkennung des Ereignisses hatte der Bischof der grossen Zahl von Pilgern "den helfenden Beistand der Religion" versichern müssen. Als die Glaubwürdigkeit der Erscheinung erst einmal festgestellt war, wurde die Entscheidung getroffen, ein neues Heiligtum für Maria zu bauen.
 
Das Aufeinandertreffen dieser pastoralen Bedürfnisse mit dem Ereignis von La Salette entsprang der Vorsehung. Die schöne Jahreszeit für die Pilgerfahrten, der Winter für die Mission und die Exerzitien: dies war das für die Diözesanmissionare vorgesehene Werk. Ihre Arbeit wurde auf eine genau festgelegte Perspektive ausgerichtet: Fortführung des von Maria am 19. September 1846 begonnenen Werks, die Missionare unserer Lieben Frau von La Salette zu werden. Auf diese Weise vereinten sich im Bewusstsein des Bischofs der Wille Marias und die Bedürfnisse der Kirche. Wobei schon offensichtlich war, dass die Erscheinung Marias in La Salette "die gesamte Welt" betraf, während die ersten Missionare noch Diözesanpriester blieben.
 
Zu einer religiösen Gemeinschaft... Pater Sylvain‑Marie Giraud
 
Das Unvorhergesehene trat ein: das Nachsinnen über die Gnade von La Salette und die inständigen Bitten der Pilger veranlassten diese Geistlichen sehr bald zu einer Umkehr, die ihr eigenes Leben und die Zukunft ihrer Gemeinschaft betraf. In einem "Gründungsbrief" bittet Pater Denaz am 4. August 1855 Mgr. Ginouilhac um "das religiöse Leben mit den drei Gelübden" (Armut, Keuschheit, Gehorsam). Seine Überzeugung lautet, "dass Unsere Liebe Frau von La Salette eine Kongregation wünscht, die im Zusammenhang mit der Bedeutung und Ausbreitung des Werkes steht, dessen Grundlagen sie selbst gelegt hat". Die Gelübde, zunächst die zeitlichen, dann die ewigen, gewährleisten dieser Kongregation die Bedingungen zum langen Bestehen und ihrer Ausbreitung. Zudem ist das somit vertiefte und gelebte Ereignis von La Salette ein Heilmittel, das sich gegen alle Übel eignet, die die Gemeinschaft aushöhlen könnten. Ordensfrauen leben im gleichen Geiste.
 
Die ersten Gelübde wurden im Jahre 1858 abgelegt. Im gleichen Jahr bat der Abbé Sylvain Giraud um Eintritt bei den Missionaren Unserer Lieben Frau von La Salette. Er macht aus dieser ersten Generation während seiner Noviziatszeit, danach als Novizenmeister und Superior, eine religiöse Gemeinschaft, wobei er von hervorragenden Männern, wie Pater Archier, den Patres Perrin, Chapuy, Henri Berthier und Jean Bertier unterstützt wird. Sehr rasch werden die Grenzen der Diözese überschritten, trotz der geringen Anzahl an Missionaren. Es waren lediglich elf, vom Geiste La Salettes beseelte, Männer.
 
Zu einer Missionarskongregation...             Pater Pierre Archier
 
Im Jahre 1876 kommt ein neuer Geistlicher nach Grenoble, Mgr. Fava, Missionsbischof (La Reunion, Sansibar, Martinique). Er möchte, dass die Gemeinschaft eine Kongregation wird. Nach einem Entwurf von Pater Giraud arbeitet man Punkt für Punkt die Konstitutionen aus. Man wählt einen Generalsuperior ‑ den Pater Archier ‑ und seinen Rat. Der Bischof ermutigt zur Gründung einer apostolischen Schule, wodurch das neue Institut seine eigene Schmiede für den Nachwuchs und seine Unabhängigkeit erlangt. Pater Jean Berthier wird ihr erster Direktor. Gleichzeitig sucht Mgr. Bernard, apostolischer Präfekt in Norwegen, nach Missionaren. Im Jahre 1878 schlägt Leo XIII. während einer Audienz, in der er den Bischof von Grenoble und Pater Henri Berthier empfängt, vor, die Satzung der Missionare von La Salette in Rom approbieren zu lassen. Im Jahre 1879 geschieht alles auf einen Schlag: Weihe der Basilika und Krönung der Statue Unserer Lieben Frau von La Salette. Die Mission in Norwegen wird den Missionaren von La Salette übertragen. Mgr. Bernard bittet um Eintritt in die Kongregation, die von nun an vom päpstlichen Recht als eine wahrhaftige Marien‑ und Missionarskongregation anerkannt wird.