Statuten
Präambel
Jede und jeder ist ein Kind Gottes. Durch die Taufe sind wir füreinander Schwestern und Brüder. Maria ist unsere Mutter im Glauben und im Leben. Sie ist unsere Fürsprecherin bei ihrem Sohn Jesus Christus. Zusammen mit Maria wollen wir Gott das Magnifikat singen, weil er Großes an uns getan hat.
1. Mitglieder
Mitglieder der La Salette-Familie können Laien, Priester oder Ordensleute werden, die die Spiritualität von La Salette leben und teilen wollen.
2. Charisma (unser Geist)
Wir stellen uns in den Dienst der Versöhnung, der das Herzstück des Evangeliums ist. Wir selbst lassen uns mit Gott versöhnen (2 Kor 5,20), um so den Mitmenschen zu helfen, zu Gott, zu sich selbst und zueinander zu finden.
3. Aufgaben:
Jedes Mitglied ist bemüht,
3.1 selber ein versöhnter Mensch zu sein,
3.2 im Alltag auf Versöhnung hinzuarbeiten,
3.3 sich für die Umkehr der Sünder einzusetzen,
3.4 besondere Sorge und Verantwortung für die eigene Familie (oder die Gemeinschaft) zu tragen,
3.5 täglich für die Mitglieder und für die Salettiner und deren Anliegen zu beten:
u. a. „Gedenke Maria von La Salette“ und das Gebet um neue Berufungen,
3.6 den Mitmenschen die Botschaft von La Salette mitzuteilen (Zeitschrift botschaft, Faltblätter, Bilder),
3.7 mit den Missionaren von La Salette bei all ihren Werken zusammenzuarbeiten.
4. Strukturen
4.1 Bewegung
Die La Salette-Familie versammelt sich um zwei Zentren: Untere Waid, Schweiz und Engerazhofen, Deutschland. Der La Salette-Familie steht der Vorstand vor mit einer geistlichen Begleitung, einem(er) Präsidenten(in), einem(er) Vizepräsidenten(in), einem(er) Revisor(in) und einem(er) Kassierer(in). Der Vorstand wird in der Hauptversammlung für 3 Jahre gewählt. Er kann für weitere Mandate gewählt werden.
4.2 Versammlungen
Die Mitglieder treffen sich mindestens einmal im Jahr, im Monat Mai, zur Hauptversammlung und im Monat September, am Pilgersonntag. Außerdem sind sie jeden Montag zum La Salette-Tag in die Untere Waid (CH) oder nach Engerazhofen (D) eingeladen.
5. Bildung
Die Bildung geschieht grundsätzlich durch die Rundbriefe, die Jahresversammlungen, die Pilgersonntage und die Weiterbildungswochenenden.
6. Finanzen
Jedes Mitglied oder jedes Ehepaar oder jede Familie zahlt jährlich den Beitrag von 30.- CHF (25.- €). Freiwillige Spenden sind willkommen.